Allgemeine Geschäftsbedingungen

Während des Aufenthaltes auf dem Hof Tönjes in Lintel (nachfolgend >Natürlich Lintel< genannt) übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Aufsichtsperson die Aufsichtspflichten und -rechte. Die Teilnehmenden haben den Anweisungen Folge zu leisten sowie die Hofregeln zu befolgen. Diese bespricht der Erziehungsberechtigte vor Beginn der Veranstaltung mit dem Teilnehmer ausführlich. Die Hofregeln sind auf der Internetseite zu finden! 


Die Nutzung der Seite ist ausschließlich für die Information über Veranstaltungen vorgesehen. Jede anderweitige Nutzung der Seite, wie z. B. Aufnahme in eine Datenbank, das Herunterladen von Texten, Dateien, Bildern und Fotos oder sonstigen Inhalten ist ausdrücklich verboten.

Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Anmeldung bestätigt gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden einer Veranstaltung zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind in vollem Umfang auf dem Anmeldebogen für die Veranstaltung bekannt zu machen.

Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld >Natürlich Lintel< bekannt zu machen und abzustimmen.

Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden.

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus), ist das Recht des Ticketinhabers bzw. Gastes, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen.

Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung – ggf. wiederholt – verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Ticketinhaber bzw. Gast kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für ihn unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung des Veranstalters, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat der Veranstalter die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nach den Regelungen nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Gastes auf Erstattung des Ticketpreises.

Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

Wundversorgung

Kleinere Verletzungen können vorkommen. Diese werden von uns nach den aktuellen Standards der ersten Hilfe versorgt. Gegebenenfalls spülen wir verunreinigte Wunden mit einer physiologischen Kochsalzlösung. Splitter dürfen wir nur dann entfernen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Rettungstransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt. 

Datenschutz
Die persönlichen Identifizierungsdaten des Teilnehmers werden durch >Natürlich Lintel< gespeichert, aber nicht offengelegt und keinesfalls an Dritte weitergegeben!

Haftung

>Natürlich Lintel< schließt für Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
>Natürlich Lintel< haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände und auch nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hofs von >Natürlich Lintel< wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
>Natürlich Lintel<  behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Rechtsverhältnis regelnde Bestimmungen zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

Anerkennung der AGB
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Stand Januar 2023